Unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der DEVELOP-P GmbH, Illmensee, im Folgenden DEVELOP-P genannt, und dem Kunden.
Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB von DEVELOP-P widerspricht, seine eigenen AGB DEVELOP-P zur Kenntnis bringt und DEVELOP-P diese ausdrücklich anerkennt.

1. Vertragsabschluss und Leistungsänderungen

Verträge zwischen dem Kunden und DEVELOP-P kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch DEVELOP-P zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflich­tungen ergibt sich ausschließlich aus der Leis­tungsbeschreibung von DEVELOP-P bzw. den Angaben in der Vertragsbestätigung. 
Änderungen oder Abweichungen einzelner Ver­tragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und DEVELOP-P nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Ab­weichung nicht erheblich sind und den Gesamtzu­schnitt der ver­einbarten Vertrags­leistung nicht beeinträchtigt. DEVELOP-P verpflichtet sich, den Kunden unver­züglich über Leistungs­änderungen oder Abwei­chungen in Kenntnis zu setzen.
Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen ver­tragliche Verpflichtungen nur gegenüber unserem Kunden.
Unsere Outdoor – Veranstaltungen bzw. Veranstal­tungen mit Outdoorelementen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbe­ tretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Verlauf, so ist DEVELOP-P berechtigt, die Veran­staltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern, ersatzweise gleichwertige Leistun­gen anzubieten.
Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenfor­derungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.
Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch DEVELOP-P begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen DEVELOP-P unverzüglich mitzutei­len.

2. Fälligkeit der Zahlungen

Die von den Kunden geschuldete Zahlung ist in­nerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungs­stellung (Rechnungsdatum) fällig. Danach wird ohne nochmalige gesonderte Zah­lungserinnerung zum Rechnungsbetrag ein Mahn­zuschlag fällig.
Werden durch die Verweigerung unserer Vertrags­leistungen Sonder­leistungen erforderlich, werden die entsprechenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. Kündigung des Vertrags durch den Kunden

Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag wer­den folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:

innerhalb der letzten 56 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Honorarsumme,
innerhalb der letzten 7 Tage vor Leistungs­beginn: 80 % der vereinbarten Honorarsumme.

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn der Veran­staltungen, der Beginn von Reisen sowie generell der Tag, an dem DEVELOP-P seinerseits zur Er­bringung der vertraglichen geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu er­folgen. Als Stichtag der Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

4. Rücktritt durch DEVELOP-P

Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann DEVELOP-P vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindest­teil­nehmerzahl nicht erreicht ist, DEVELOP-P die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für DEVELOP-P unzumutbar ist. Der Rücktritt durch DEVELOP-P erfolgt schriftlich. Für die Einhaltung der Frist genügt die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung.

Bei kurzfristigem Ausfall eines Trainers / Beraters von Braun, Gerdes und Partner verpflichtet sich DEVELOP-P, einen gleichwertigen Trainer / Berater vorzuschlagen.

DEVELOP-P steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme bei Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurück­zutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt.

5. Haftung

Die Haftung gegenüber dem Kunden wegen vor­vertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist aus­geschlossen, soweit ein Schaden weder vorsätz­lich noch grob fahrlässig durch DEVELOP-P herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetz­lich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen DEVELOP-P und dem Kunden ver­einbart, dass dieser die Leistungen von DEVELOP-P grund­sätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträ­ger gelten auch zu unseren Gunsten.

Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unver­schuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungs­anspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Grün­den oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt wer­den kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrun­gen, Flusssperrungen aus Wassermangel oder andere Geländesperrungen hinzuzuzählen. Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderauf­wendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.

6. Verkauf und Verleih von Waren

Soweit DEVELOP-P Waren an den Kunden verkauft, verleast oder verleiht, bleiben diese bis zur vollständigen Vertrags­erfüllung durch den Kunden Eigentum von DEVELOP-P. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung von DEVELOP-P durch Dritte nutzen zu lassen.

Soweit DEVELOP-P Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschä­digung oder sonstige Beeinträchtigung der Ware einzustehen. Für Ersatzansprüche von DEVELOP-P ist der Wieder­beschaf­fungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Die Rücktritts­pauschalen aus Absatz 3 gelten auch für Leistungen von DEVELOP-P im Rahmen des Verleihs von Waren.

7. Direktgeschäfte mit unseren Leistungsträgern

Soweit DEVELOP-P als Vermittler und Agentur für Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen usw. tätig ist, ist der jeweilige Kunde nicht berechtigt, die von DEVELOP-P hergestellten Ge­schäfts­kontakte für den Ab­schluss von Direktge­schäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist DEVELOP-P so zu stellen, als wäre sie als Vermittler aufgetreten. Wird bei einem Ver­mittlungsgeschäft einem Kunden die ihm ob­liegende Leistung unmöglich, so ist DEVELOP-P von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Scha­dens­ersatzansprüchen.

8. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheits­bestimmungen

Für die Einhaltung eventuell für die Vertrags­durch­führung notwendiger Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verant­wortlich. DEVELOP-P berät den Kunden hierbei.

9. Geistiges Eigentum

Unser Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren unsere Leistungen nicht zu kopieren, nicht mit unseren Leistungsträgern ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäfts­beziehung zu treten sowie, unsere dem Leistungspaket zugrun­de liegende Idee und die Anschrif­ten unserer Leistungsträger als unser Betriebsgeheimnis zu waren.

10. Gerichtsstand

Der Kunde kann DEVELOP-P nur an seinem Sitz erklagen.

11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von DEVELOP-P unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.

An Stelle der ungültigen Regelung soll diejenige treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirk­samkeit vereinbart hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Illmensee, den 01.08.2018

Martin Braun,

Geschäftsführer