Unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der DEVELOP-P GmbH, Illmensee, im Folgenden DEVELOP-P genannt, und dem Kunden.
Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB von DEVELOP-P widerspricht, seine eigenen AGB DEVELOP-P zur Kenntnis bringt und DEVELOP-P diese ausdrücklich anerkennt.
1. Vertragsabschluss und Leistungsänderungen
Verträge zwischen dem Kunden und DEVELOP-P kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch DEVELOP-P zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DEVELOP-P bzw. den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und DEVELOP-P nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt. DEVELOP-P verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unserem Kunden.
Unsere Outdoor – Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen mit Outdoorelementen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbe tretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Verlauf, so ist DEVELOP-P berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern, ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.
Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.
Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch DEVELOP-P begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen DEVELOP-P unverzüglich mitzuteilen.
2. Fälligkeit der Zahlungen
Die von den Kunden geschuldete Zahlung ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) fällig. Danach wird ohne nochmalige gesonderte Zahlungserinnerung zum Rechnungsbetrag ein Mahnzuschlag fällig.
Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, werden die entsprechenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:
innerhalb der letzten 56 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Honorarsumme,
innerhalb der letzten 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80 % der vereinbarten Honorarsumme.
Als Leistungsbeginn gelten der Beginn der Veranstaltungen, der Beginn von Reisen sowie generell der Tag, an dem DEVELOP-P seinerseits zur Erbringung der vertraglichen geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag der Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
4. Rücktritt durch DEVELOP-P
Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann DEVELOP-P vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, DEVELOP-P die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für DEVELOP-P unzumutbar ist. Der Rücktritt durch DEVELOP-P erfolgt schriftlich. Für die Einhaltung der Frist genügt die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung.
Bei kurzfristigem Ausfall eines Trainers / Beraters von Braun, Gerdes und Partner verpflichtet sich DEVELOP-P, einen gleichwertigen Trainer / Berater vorzuschlagen.
DEVELOP-P steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme bei Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt.
5. Haftung
Die Haftung gegenüber dem Kunden wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch DEVELOP-P herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen DEVELOP-P und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von DEVELOP-P grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.
Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel oder andere Geländesperrungen hinzuzuzählen. Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.
6. Verkauf und Verleih von Waren
Soweit DEVELOP-P Waren an den Kunden verkauft, verleast oder verleiht, bleiben diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentum von DEVELOP-P. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung von DEVELOP-P durch Dritte nutzen zu lassen.
Soweit DEVELOP-P Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Ware einzustehen. Für Ersatzansprüche von DEVELOP-P ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Die Rücktrittspauschalen aus Absatz 3 gelten auch für Leistungen von DEVELOP-P im Rahmen des Verleihs von Waren.
7. Direktgeschäfte mit unseren Leistungsträgern
Soweit DEVELOP-P als Vermittler und Agentur für Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen usw. tätig ist, ist der jeweilige Kunde nicht berechtigt, die von DEVELOP-P hergestellten Geschäftskontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist DEVELOP-P so zu stellen, als wäre sie als Vermittler aufgetreten. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist DEVELOP-P von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.
8. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich. DEVELOP-P berät den Kunden hierbei.
9. Geistiges Eigentum
Unser Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren unsere Leistungen nicht zu kopieren, nicht mit unseren Leistungsträgern ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zu treten sowie, unsere dem Leistungspaket zugrunde liegende Idee und die Anschriften unserer Leistungsträger als unser Betriebsgeheimnis zu waren.
10. Gerichtsstand
Der Kunde kann DEVELOP-P nur an seinem Sitz erklagen.
11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von DEVELOP-P unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.
An Stelle der ungültigen Regelung soll diejenige treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.
Illmensee, den 01.08.2018
Martin Braun,
Geschäftsführer